Damit nicht die „kleinen Leute“ für die Krise zahlen: Vermögensabgabe und Vermögensteuer für Milliardäre und Multimillionäre

Nach   dieser   Krise   kann   niemand   mehr  sagen:  „Es  ist  kein  Geld  da“. Denn  als  Corona  das  öffentliche Leben  und  vor  allem  viele  Betriebe lahm legte, nahm die Große Koalition  schlagartig  Milliarden  in  die  Hand.  Doch  bereits  jetzt  stellt  sich die  Frage,  wer  für  die  Kosten  aufkommen  wird.  Der  Bundestag  hat  mit der Aussetzung der investitionsfeindlichen    „Schuldenbremse“    beschlossen,  dass  diese  Milliarden  ab  2023 binnen 20 Jahren wieder „eingespart“ werden müssen. Das heißt: Wenn  die  Regierung  nicht  die  100 reichsten  Familien  des  Landes  an  den Krisenkosten beteiligt, wird wieder die große Mehrheit der Bevölkerung dafür bezahlen – durch Sozialabbau,  Privatisierungen,  Nullrunden.  Damit nicht die „kleinen Leute“ für die Krise zahlen: Vermögensabgabe und Vermögensteuer für Milliardäre und Multimillionäre. Bei Löhnen und Renten sowie fehlende  Investitionen  etwa  in  Bildung  und  Infrastruktur.  So  wie  nach  der  letzten Finanzkrise.

Statistisch  gesehen  ist  Deutschland  das  viertreichste  Land  der  Welt.  Die  reichsten  fünf  Prozent  aller  Haushalte    besitzen    die    unvorstellbare    Summe von 5,5 Billionen Euro. Und dennoch  hieß  es  in  den  vergangenen  Jahren  immer  wieder,  dass  für  soziale  Politik  und  die  öffentliche Daseinsvorsorge das Geld fehle. Das neoliberale  Diktat  bedeutet  vor  Ort  häufig marode Schulen, fehlende Kita-Plätze, privatisierte Krankenhäuser, kein Geld für Kultur und guten ÖPNV.  Aber  die  Steuern  für  Superreiche und Konzerne wurden gleichzeitig gesenkt. Das ist Umverteilung von unten nach oben. DIE  LINKE  kämpft  gemeinsam  mit Gewerkschaften,  Sozialverbänden und vielen anderen für die Rückverteilung.  Große  Vermögen,  Einkommen und Erbschaften müssen mehr zum  Gemeinwohl  beitragen. 

Die Kosten der Krise müssen von denen getragen  werden,  die  am  meisten  haben.  DIE  LINKE  fordert  eine  einmalige  Vermögensabgabe  für  Milliardäre und Multimillionäre und die Wiedererhebung der Vermögensteuer. Was ist damit gemeint? Und was ist der Unterschied? Was viele nicht wissen: Vermögensteuer  und  Vermögensabgabe  stehen  im  Grundgesetz.  Die  Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben.   Das   Bundesverfassungsgericht  hatte  gefordert,  dass  bei  ihrer  Bemessung  die  Immobilienvermögen  höher  bewertet  und  damit stärker   besteuert   werden   müssen   als andere Vermögen. Das hätte der Bundestag  einfach  umsetzen  können.  Stattdessen  haben  CDU/CSU, FDP,  SPD  und  Grüne  entschieden, keine Vermögensteuer mehr zu erheben. DIE LINKE setzt die Vermögensteuer   als   Millionärssteuer   auf   die  politische  Tagesordnung.  Das Grundgesetz regelt, dass die Einnahmen vollständig den Bundesländern zugutekommen.    Deshalb    würden    Bildung,  Kultur  und  die  Kommunen  besonders profitieren. Auch  die  Vermögensabgabe  steht im Grundgesetz. Artikel 106 ermöglicht, sie als einmalige Abgabe zu erheben.  Sie  darf  die  Substanz  großer  Vermögen besteuern, ist auf Krisenzeiten  beschränkt  und  kommt  dem  Bundeshaushalt  zugute.  Beim  Lastenausgleichsgesetz  nach  dem  2. Weltkrieg betrug sie 50%. Allerdings wurde sie auf 30 Jahre gestreckt, womit pro Jahr nur 1,67% zu entrichten waren.  Damit  ging  es  den  meisten  Vermögen nicht an die Substanz, die Eigentümer  konnten  die  Abgabe  in  der Regel aus den Erträgen bezahlen. Für  DIE  LINKE  ist  klar,  dass  die  Superreichen  in  die  Pflicht  genommen  werden  müssen,  um  die  Coronakrise   solidarisch   zu   bewältigen.   Dabei  geht  es  uns  um  die  wirklich  großen Vermögen, nicht um kleine Unternehmen und die Mittelschicht. Wenn  das  vermögendste  Prozent ein Zehntel abführt, ergeben sich 360 Milliarden  Euro.  So  wäre  ein  großer  Teil  der  Krisenkosten  ausgeglichen  – ohne 99% der Bevölkerung zu belasten.