8. § 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege, Heimunterbringung

- Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.

- Die Pflegenden Angehörigen brauchen ein Grundeinkommen, um nicht durch die Pflege in die Armut zu rutschen.

- Anerkennung des persönlichen Budgets in der Pflege.

- Privatisierte Pflegeeinrichtungen erwirtschaften mit Pflegegeldern Gewinne, die bei der Versorgung der Bewohner fehlen - Entmenschlichung. Wir brauchen Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Hand mit sozialverträglichen Gebühren, sozialverträglichen Arbeitsplätzen und geförderte ambulante Wohngemeinschaften.