Antrag - Dokumentierung von Anfragen an die Stadt Peine im Ratsinformationssystem

04.04.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Saemann,

der Stadtrat möge beschließen,

das Anfragen, die von Abgeordneten des Stadtrates sowie von Bürgern in der Einwohner-Fragestunde an die Verwaltung der Stadt Peine gestellt werden, im Ratsinformationssystem dokumentiert werden. Nach Erstellung der Antwort soll diese der Anfrage beigefügt werden.

Begründung:

1. Durch die Dokumentation der Anfragen wird eine bessere Außendarstellung der Tätigkeit des Stadtrates und der Verwaltung der Stadt Peine ermöglicht.

2. Schaffung von mehr Transparenz und besserer Zugang für Abgeordnete und Bürger im Bezug auf Anfragen und Anträge.

Antrag Änderung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit

01.03.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Saemann,

der Stadtrat möge beschließen:

Die in der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit durch die Stadt Peine vom Juli 2004 unter Abschnitt V 1-4 festgelegten Zuschussbeträge werden verdreifacht.

Begründung:

1. Die Richtlinie wurde vor knapp 20 Jahren beschlossen, die Zuschussbeträge wurden seither nicht angepasst.

2. Die aktuelle wirtschaftliche Situation mit starken Kostensteigerungen und dadurch verringerten Haushaltseinkommen muss durch einen erhöhten Zuschuss ausgeglichen werden.

3. Die Erhöhung des Zuschusses ist notwendig um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen  an Freizeiten, Jugendtreffen, Auslandsreisen, staatsbürgerlicher Informations- und Bildungsarbeit u.ä. auch weiterhin zu gewährleisten.

 

Anfrage sozialer Wohnungsbestand und Bau in Peine

24.01.2023 - Die Antworten der Stadt Peine vom 15.03.2023 - Fett gedruckt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Saemann,

Bezahlbares Wohnen ist nicht nur in Großstädten ein drängendes Thema. Auch in Peine fehlt Wohnraum. Die Wohnraumfrage ist längst zur sozialen Frage geworden und wird durch die steigenden Energiekosten weiter verschärft. Ich bitte Sie daher um die Beantwortung der neun folgenden Fragen:

1. Wie viele sozial geförderte Wohnungen gibt es in der Stadt Peine?

Das Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Peine aus dem Jahr 2017 weist für die Stadt Peine einen Rückgang der geförderten Wohnungen von 188 aus 2016 auf zwei Wohneinheiten in 2022 aus. Neben diesen öffentlich geförderten Wohnraumangeboten mit Belegungsrechten gibt es beispielsweise zahlreiche Angebote von Wohnungsbau-Gesellschaften im Bereich des bezahlbaren Wohnraums (siehe auch Antwort zu den Fragen 5 und 7). Auch privat geförderter Wohnraum wie die Altenwohnungen der Gerhard-Lucas-Meyer-Stiftung bewegen sich in diesem Bereich.

Im Zeitraum von 2017 bis 2022 wurden im Peiner Stadtgebiet Förderzusagen für insgesam 119 geförderte Wohnungen beantragt und bewilligt. Davon entfallen 107 Wohneinheiten auf den Bereich Carl-von-Ossietzky-Platz und 12 Wohneinheiten auf ein Bauvorhaben der Peiner Heimstätte im Knappenstieg auf Telgte.

2. Wie viele Haushalte in Peine haben Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Da der Stadt keine Daten über die Einkommensverhältnisse der Peiner Bevölkerung vorliegen, kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Ob Personen Anspruch auf eine Sozialwohnung mit Wohnberechtigungsschein haben, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist dabei vor allem, dass das Haushaltseinkommen eine vorgeschriebene Höchstgrenze nicht Überschreitet. Dies ist im Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) geregelt.

3. Welche Maßnahmen plant die Stadt Peine, um die benötigte Anzahl bezahlbarer Wohnungen zu erreichen?

4. Wie viele Sozialwohnungen fehlen und wie viele zusätzliche Wohnungen werden für Menschen gebraucht, die oberhalb der Grenzen für die soziale Wohnraumförderung liegen, die aber dennoch nur schwer eine bezahlbare Wohnung in Peine finden können?

Der Wohnraumbedarf in der Stadt Peine soll durch die beabsichtigte Aktualisierung des Wohnraumversorgungskonzeptes ermittelt werden. Hierzu ist derzeit die Beauftragung eines Fachbüros in Vorbereitung. Aussagen zu den Fragestellungen können erst auf Grundlage der Erhebungen für die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes getroffen werden. Allerdings liegen der Stadt keine Erkenntnisse/Daten über die Anzahl der Menschen vor, die knapp oberhalb der Grenzen für die soziale Wohnraumförderung liegen. Die Stadt erfasst nur die Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein.

 

Niedersachsen will unter anderem durch die vergünstigte Abgabe öffentlicher Liegenschaften Kommunen bei der Rekommunalisierung von Bauland, Grundstücken und Wohnungen unterstützen. Die Kommunalaufsicht soll den Flächenerwerb künftig ausdrücklich auch bei einer angespannten kommunalen Haushaltslage ermöglichen. Auch der Bund will seine Liegenschaften den Kommunen günstig für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung stellen.

Der Bund plant außerdem eine Weiterentwicklung der Förderkulisse, so dass die Kumulation von Bundes- und Landesförderung ermöglicht wird. Diese soll allen Investoren offen stehen, die gezielt bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen, also auch der öffentlichen Hand, z.B. in Gestalt einer städtischen Wohngesellschaft. Niedersachsen plant eine gezielte Förderung nicht gewinnorientierter Genossenschaften und kommunaler Wohnungsbaugesellschaften durch öffentlich-öffentliche Partnerschaften.

 

5. Gibt es auf dem Gebiet Stadt Peine noch verfügbare Liegenschaften von Bund und Ländern, die für die Schaffung von Wohnraum in Frage kommen?

Nutzbare Flächen des Landes Niedersachsen oder des Bundes sind der Stadt Peine nicht bekannt. Selbst, wenn hierüber Erkenntnisse vorlagen, wären diese Flachen für die Stadt Peine nicht nutzbar, weil diese sich nicht in städtischem Eigentum befinden.

6. Ist die Schaffung, bzw. Ausweitung eines städtischen Wohnungsbestandes geplant?

7. Falls bisher noch keine Vergrößerung des städtischen Wohnungsbestandes, durch z.B. die Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft, geplant ist, sieht die Verwaltung unter den neuen Förderbedingungen hierfür die Voraussetzungen, bzw. welche alternativen Maßnahmen plant die Stadt Peine?

Die Stadt Peine hat mit der Peiner Heimstätte eine städtische Wohnungsgesellschaft als Akteur auf dem lokalen Wohnungsmarkt. Sie ist mit 1.461 vermieteten Wohnungen der größte Anbieter von Wohnraum in der Stadt Peine. Die Bestände werden saniert, modernisiert und auch bedarfsgerecht erweitert. Wie bereits erwähnt, ist derzeit ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten als geförderter Mietwohnungsbau im Knappenstieg in Realisierung, ebenso das Bauvorhaben am Carl-von-Ossietzky-Platz (siehe auch ergänzend die Antwort zu Frage 1). Zur Entspannung des Peiner Wohnungsmarktes beabsichtigt die Peiner Heimstätte die Schaffung von neuen Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment. Zur Umsetzung der vorgenannten Unternehmensausrichtung, wurde im Geschäftsjahr 2021 in der Innenstadt von Peine eine bisher als Arztpraxis genutzte Teileigentumsflache mit ca. 197 qm erworben, die zu drei barrierearmen Wohnbereichen und einem Gemeinschaftsraum umgebaut wird. Grundsätzlich ist auch weiterhin die Schaffung bzw. Ausweitung des Wohnungsbestandes der Peiner Heimstätte vorgesehen. Hierzu ist die Peiner Heimstätte auch weiterhin auf der Suche nach passenden Grundstücken. Neuer Wohnraum entsteht derzeit im Bestandsobjekt Amselweg 5+7. Die Immobilie wurde im Jahr 2022 energetisch saniert. Im Jahr 2023 sollen zwei neue Wohnungen im bisher nicht ausgebauten Dachboden neu erstellt werden. Die vorbereitenden Maßnahmen wurden im Rahmen der Sanierung bereits berücksichtigt.

Die Landesregierung will die Mittel zur sozialen Wohnraumförderung zur Gegenfinanzierung der Fördermittel des Bundes auf mindestens 100 Millionen Euro im Jahr aufstocken. Damit soll gerade altersgerechtes Wohnen zielgruppengenau ermöglicht werden. Der Bund will darüber hinaus ein Bund-Länder-Programm für junges Wohnen, z.B. für Auszubildende schaffen.

 

8. Welche Maßnahmen sind geplant, um bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum bereitzustellen, bzw. Wohnraum für junge Menschen zu schaffen?

Die Verwaltung begleitet Vorhabenträger von der Erstberatung bis zur Schaffung von Baurechten durch Aufstellung von Bebauungsplanen. Verbindliche Vorgaben zur Errichtung von bezahlbarem Wohnraum gibt es nicht (siehe ergänzend auch die Antworten zu den Fragen 6 und 7).

9. Sieht die die Verwaltung sich personell und organisatorisch ausreichend gut aufgestellt, um die Fördermittel von Bund und Land im notwendigen Umfang abzuschöpfen? Wenn nein, welche Maßnahmen müssen unbedingt und zeitnah ergriffen werden, damit dies ermöglicht wird?

Jedes Förderprogramm stellt unterschiedliche Anforderungen an eine Förderung. Es ist nicht vorab einzuschätzen, wie die angebotenen Förderungen von Vorhabenträgern in Anspruch genommen werden und welchen Umfang die (Weiter-)Bearbeitung durch die Stadt einnimmt. Da die Stadt nur über die Peiner Heimstätte Akteur auf dem lokalen Wohnungsmarkt ist, resultiert der Arbeitsumfang aus der Anzahl der Anträge auf Wohnraumförderung, die bei der Stadt eingehen. Aufgrund der geringen Anzahl an Anträgen sieht sich die Verwaltung diesbezüglich derzeit gut aufgestellt.

Anfrage - Barrierefreiheit in der Stadt Peine

19.10.2022

Betrifft:  Barrierefreiheit in der Stadt Peine

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Saemann,

ich bitte um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen:

Fett gedruckt die Antworten der Stadt Peine vom 16.11.2022

  1. Wie ist die Barrierefreiheit auf öffentlichen Wegen und Straßen in der Stadt Peine umgesetzt, insbesondere an Übergängen und Einmündungen?

Die Thematik der Barrierefreiheit wird in einer gesonderten Arbeitsgruppe behandelt. In der
AG Barrierefreiheit wird gemeinsam mit behinderten Personen und Experten zu diesem
Thema das Stadtgebiet begangen und Mängel werden aufgenommen und sukzessiv behoben.
Hierzu zählen auch die Absenkung von Hochborden und bedarfsabhängigem Einbau
taktiler Leitelemente im Bereich von Straßenüberquerungen.
Bei Sanierungen und Neubau von Straßen wird das Thema Barrierefreiheit von Anfang an
berücksichtigt.

2.Gibt es einen Plan für die Verbesserung, bzw. die Beseitigung von nicht ausgebauten Wegen und Straßen?

Sämtliche Straßen einschließlich der Geh- und Radwege in Peine und den Ortschaften werden
regelmäßig von Mitarbeitern des Amtes für Tiefbau kontrolliert. Bei der Feststellung von
Stolperstellen oder sonstigen Unebenheiten wird sofort die Beseitigung der Schäden veranlasst.
Von den Städtischen Betrieben und auch von beauftragten Fremdfirmen werden zeitnah
die Mängel entfernt, so dass die Flächen im Hinblick auf die Barrierefreiheit wieder problemlos
benutzt werden können.
Jedes Jahr werden jeweils die Straßen, deren Oberfläche abgängig ist, mit einer neuen Asphaltdeckschicht
versehen. Durch den Einbau der neuen Asphaltdecken werden Risse, Löcher
und Unebenheiten dauerhaft entfernt, so dass z. B. Personen mit Rollatoren ohne Probleme
die Straßen queren können.

3.Wie ist die Situation in Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur (Betrifft auch Kindertagesstätten und Schulen)?

Alle städtischen Liegenschaften wurden zum Zeitpunkt Ihrer Errichtung und Genehmigung gemäß der damaligen Normen gebaut. Im Rahmen der baulichen Weiterentwicklung oder Sanierung von städtischen Immobilien wird insbesondere auf einen bedarfsgerechten Abbau von Barrieren geachtet. Sofern es beispielsweise in den Kitas und Schulen Kinder mit besonderen Bedürfnissen gibt, werden hier in Abstimmung auch kurzfristig zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Für städtische Neubauprojekte ist es verpflichtend, dass diese in einem dem Bedarf entsprechenden Umfang barrierefrei sein müssen. Dies wird selbstverständlich umgesetzt.

4.Welche Einwirkungsmöglichkeit hat die Stadt Peine um im Bereich privater Infrastruktur (Geschäfte, Dienstleister, Arztpraxen usw.) Verbesserungen im Bezug auf die Barrierefreiheit zu erwirken?

Neubauten und genehmigungspflichte Nutzungsänderungen müssen den jeweils aktuellen
Stand der Niedersächsischen Bauordnung einhalten. Je nach Gebäudeart- und Größe bedeutet
dies beispielsweise, dass eine barrierefreie oder rolistuhlgerechte Ausführung erfolgen
muss.
Eine rechtliche Grundlage im Sinne einer Anpassungspflicht von Bestandsgebäuden gibt es
jedoch nicht.
Hinweis: Die Anforderungen zur barrierefreien Zugänglichkeit und Benutzbarkeit baulicher
Anlagen sind in der Niedersächsischen Bauordnung unter §49 geregelt.

Neu im Stadtrat - Dieter Samieske

Die rot-grün-rote Zusammenarbeit wird beendet

Nach dem Tod unseres langjährigen Stadtratsmitglieds Jürgen Eggers im September übernimmt nun Dieter Samieske aus Duttenstedt den Sitz für Die Linke im Stadtrat. Dieter Samieske war in der vorigen Legislaturperiode Kreistagsabgeordneter für Die Linke.

Nach Beratungen in der Partei wurde beschlossen, dass sich die Partei Die Linke aus dem Bündnis mit der Ratsgruppe SPD/Grüne zurückzieht. Dies entspricht dem Grundsatz dass sich eine linke, sozialistische Partei nur in begründeten Ausnahmefällen direkt an Regierungen beteiligen soll.

Die Partei wird ihre Politik im Stadtrat in Zukunft eigenständig führen, aber selbstverständlich dort, wo es Übereinstimmungen gibt mit der Mehrheitsgruppe im Rat stimmen bzw. diese nach Absprache tolerieren.

 

Anhang:
Presseerklärung von Dieter Samieske für die Peiner Allgemeine Zeitung vom 11.10.2022

Sehr eng werden die Mehrheitsverhältnisse im Peiner Rat. Dieter Samieske von den Linken rückt für den verstorbenen Ratsherrn Jürgen Eggers nach und will sich nicht der bisherigen rot-grün-roten Mehrheitsgruppe von SPD, Grünen und Linken anschließen. Somit hat Rot-Grün nur noch eine hauchdünne Mehrheit von einer Stimme.   

Der 63-jährige Samieske, der in Duttenstedt wohnt, gehörte bis zum letzten Jahr dem Peiner Kreistag an. Er sagt: „Es gibt Gespräche mit der Peiner SPD und den Grünen, aber ich möchte aus persönlichen Gründen, aber auch, weil ich mich im Rat noch nicht auskenne, keiner Gruppe beitreten.“ Der Rentner will sich erst einmal in die politischen Prozesse einarbeiten, kann sich aber „eine Tolerierung von Rot-Grün in wichtigen Fragen vorstellen“. Somit sei er „das Zünglein an der Waage“, was für ihn natürlich eine interessante Position sei. „So kann ich stärker Einfluss im Rat nehmen.“

Insgesamt gibt es 43 Sitze im Peiner Rat: Nach der neuen Verteilung hat die Gruppe SPD/Grüne 21 Abgeordnete plus die Stimme von Bürgermeister Klaus Saemann (SPD), die Gruppe „Gemeinsam für Peine – CDU, FDP, Volt & Weitling“ 16 Abgeordnete, FW - PB (Freie Wähler Peiner Land - Peiner Bürgergemeinschaft) 2 Abgeordnete, AfD 2 Abgeordnete und Linke 1 Abgeordneter.

Welche politischen Themen sind Samieske wichtig? „Durch meine vorherige Kreistags-Arbeit ist mir das Klinikum Peine natürlich sehr wichtig, in dem Bereich kenne ich mich gut aus. Wir müssen mit dem sprichwörtlichen eisernen Besen durch das Krankenhaus gehen und die Qualität verbessern. Wir benötigen dort dringend mehr Fachpersonal und eine hochwertige Ausbildung.“ Man müsse mehr Geld für das Klinikum an der Virchowstraße in die Hand nehmen „und notfalls auch Schulden machen“ – das gelte ebenso für die Bereiche Kitas, Schulen und Straßenbau. Daneben will sich der Linke für mehr Inklusion und Barrierefreiheit stark machen, „zum Beispiel muss die Peiner Innenstadt viel rollstuhlfreundlicher werden“. Samieske hat viele Ideen, die er umsetzen möchte – vielleicht klappt das ja „als Zünglein an der Waage“.