Grundsteuerreform nutzen – Mieter*innen entlasten, Grundstücksspekulation bekämpfen!

Bis Ende des Jahres muss die Grundsteuer reformiert werden. Diese Grundsteuerreform war nötig geworden, da die Einheitswerte, die der Berechnung zu Grunde liegen, zuletzt 1964 (für Westdeutschland) bzw. sogar 1935 (für Ostdeutschland) festgelegt wurden und dies vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform angesehen wurde. Die GroKo lähmt sich bei der Reform der Grundsteuer selbst und die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD lassen keine Einigkeit erkennen. Ohne eine Reform drohen allein den Kommunen in Niedersachsen, für die die Steuer eine der wichtigsten Einnahmequellen ist und auch eine der wenigen, die sie selbst durch den Hebesatz kontrollieren können, Ausfälle von 1,4 Milliarden Euro jährlich.

Heidi Reichinnek, Landesvorsitzende der niedersächsischen LINKEN erklärt dazu: „Die Grundsteuer als bundeseinheitlich geregelte Einnahmequelle der Kommunen mit eigenem kommunalem Hebesatzrecht muss erhalten werden. Nur durch diese einheitliche Regelung wird ein potenziell desaströser Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern vermieden. Die Steuerlast muss sich dabei ganz klar am Verkehrswert der Immobilie bemessen. Dieser enthält eine Bodenwertkomponente und bezieht auch den Gebäudewert mit ein. Die Ermittlung ist mit vertretbarem Aufwand möglich. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform muss zudem genutzt werden, um eine sozial gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen. Das heißt, dass die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten aufgehoben werden muss, um Mieter*innen nicht noch weiter zu belasten. Des Weiteren müssen gemeinwohlorientierte und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen von der Grundsteuer befreit werden. Baureife Grundstücke müssen hingegen stärker belastet werden. Dies ist durch die Einführung eines Hebesatzrechtes C für unbebaute, baureife Grundstücke möglich, die wir ausdrücklich einfordern. So ist es möglich auch auf diesem Weg entlastend auf den angespannten Wohnungsmarkt einzuwirken.“