Antrag - Änderung des Namens des Klinikums Peine

20.10.2020

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,
bezugnehmend auf meinen mündlichen Antrag vom 07.10.2020 im Kreistag, nochmals in schriftlicher Form.

Antrag:
Das Klinikum soll einen Frauennamen erhalten.

Begründung:
Die Würdigung der Frauen steht in dieser Sache im Vordergrund. Die Belastung der Frauen, in Zeiten dieser Pandemie, ist damit Rechnung zu tragen.
Auch im Allgemeinen ist die Wertschätzung von Frauen, durch einen Frauennamen im LK Peine, angezeigt.
Die Befragung der Mitarbeiter im Klinikum Peine, der Bürger in Peine sowie der Abgeordneten in Peine kann bei der Namensfindung hilfreich sein.

Hochachtungsvoll
Dieter Samieske

Antwort des Landkreises Peine auf den Antrag von Dieter Samieske (Die LINKE) am 18.01.2021

Sehr geehrter Herr Samieske,

eine Namensänderung der Klinikum Peine gGmbH wäre durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages (GesV) möglich. Gem. § 9 Abs. 1 d) i.V.m. § 7 Abs. 1 und 2 des GesV ist die Gesellschafterversammlung für die Änderung des GesV zuständig, wobei die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter (Herr Einhaus, Herr Saemann) auf Weisung der Gesellschafter handeln. Der Beschluss der Gesellschafter Landkreis und Stadt Peine muss einstimmig erfolgen
Des Weiteren wird die Gesellschafterversammlung gem. § 7 Abs. 1 GesV durch die Geschäftsführung (Herr Jitschin) im Benehmen mit der/dern Vorsitzenden des Aufsichtsrates (Herr Einhaus) schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und Übersendung der dazugehörigen Unterlagen mit einer Frist von vier Wochen einberufen. Vor Einberufung der Gesellschafterversammlung ist den Gesellschafter/innen die Tagesordnung mit Unterlagen so rechtzeilig zuzuleiten, dass die kommunalen Gremien der Gesellschafter/innen ggf. von ihren Weisungsrechten Gebrauch machen können (§ 7 Abs. 2 GesV).
Selbstverständlich wird dem Kreistag ihr  Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt. Bevor jedoch der Landkreis Peine als Gesellschafter einen Beschlussvorschlag für seine Gremien (Kreisausschuss und Kreistag) vorbereitet soll ein Abstimmungsprozess erfolgen. Dabei wird zunächst der Kreisausschuss am 10.02 2021  durch einen Bericht des Landrates über das Verfahren informiert werden. Anschließend wird der Antrag im Aufsichtsrat, ggfls. auch in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Peine gGmbH thematisiert.

Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werde ich sie informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Friehe

Anfrage - Härtefall-Fonds

07.04.2020

Besteht schon ein Häftefall-Fonds für nicht unter den bestehenden Hilfen fallende Personen und Gruppen?
Z.Bsp.Eingetragene Vereine,Kultur und Freischaffende,Obdachlose und andere.
Falls nicht bitte Ich dies in Ihre Überlegungen dringend einzubeziehen und einzurichten.

Hochachtungsvoll
KTA Dieter Samieske

Antwort zur Anfrage Härtefall-Fonds                                                         12.05.2020

Sehr geehrter Herr Samieske,

Ihre Anfrage kann aufgrund der derzeitigen Corona-Situation leider erst heute beantwortet werden. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen.

Mit der Thematik hat sich federführend die wito auseinandergesetzt. Über die Aktivitäten und Ergebnisse möchte ich im Folgenden informieren.

Die wito hat sich mit den Angeboten in anderen Gebietskörperschaften beschäftigt und mit eigenen Erfahrungen aus vielfältigen Beratungen abgeglichen:

-  In bislang keinem der ca. 450 telefonischen Beratungsgespräche (ca. 40% der Anrufe kamen aus der Stadt Peine) der geschalteten  „wito- Hotline für die Peiner Wirtschaft" wurde ein zusätzlicher Bedarf an kommunalen Fördermitteln formuliert
- Die hier getroffenen Aussagen betreffen nahezu ausschließlich kleine und Kleinstbetreibeinnerhalb des Landkreises
- Aussagen zu der Situation von Vereinen, von freien Trägern, im kulturellen oder sozialen Bereich etc. können nicht getroffen werden. Großere Betriebe haben in der Regel noch andere Möglichkeiten, ihre Liquidität sicher zu stellen
- Solounternehmern und Arbeitgebern werden die laufenden Kosten zum Erhalt des Geschäftsbetriebes über das Bundesprogramm unbürokratisch und schnell erstattet. Bei der Auszahlung der Landesmittel kommt es anscheinend zu erheblichen Verzögerungen  
- Die Möglichkeit der vereinfachten Beantragung von Kurzarbeitergeld wird ausgesprochen intensiv genutzt
- Bis auf wenige Ausnahmen kommen die Unternehmen mit ihren Liquiditätsreserven noch mehrere Wochen aus. Eine Systematik, aus welchen Bereichen die Ausnahmen kommen, ist derzeit nicht zu erkennen.
- Für die private Ausgabenseite der Unternehmer (insb. Freiberufler, Soloselbständige etc.) tritt die Grundsicherung (ALG II) nach vereinfachter Antragsstellung in Kraft
- Eine eindeutige Zielgruppe eines zusätzlichen Rettungsschirmes seitens der Kommunen ist in der derzeitigen Lage nicht zu identifizieren
- Bisher sind Hilfebedürftige, die nicht in den Förderkriterienkatalog des Bundes oder Landes fallen, durch anderweitige innahmen/Verantwortung in kommunaler Hand abgedeckt

- Bei weiterem, schwerwiegenden Bedarf ist davon auszugehen, dass ein weiteres Hilfsprogramm des Bundes aufgelegt wird (das wird auch durch die aktuelle Diskussion auf Bundesebene bez. der Ausweitung und Anpassung der Förderung deutlich)
- Auch nach Rücksprache mit Vertretern kommunaler Gewerbevereine, der Wirtschaft und der Banken (BRAWO und Sparkasse HGP) konnten ebenfalls keine eindeutig identifizier baren, systematischen Bedarfe ermittelt werden – weder einzelne Branchen noch die Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Dies wäre jedoch für die Formulierung einer kommunalen Förderrichtlinie von entscheidender Bedeutung.
- Eine erkennbare Lücke gibt bei Unternehmern, die Grundsicherung (ALG II) erhalten. Die Höhe der Grundsicherung deckt nicht deren normalerweis durch ihren Umsatz gedeckten privaten Bedarf. Hier ist mit Insolvenzen (auch Privatinsolvenzen) zu rechnen. Laut Aus-
sage des Jobcenters haben bislang ca. 30 - 40 Selbständige Grundsicherung beantragt.
- Die regionalen Banken, die Sparkasse HGP und die BRAWO, kommen anscheinend ihrer Verantwortung den Kunden gegenüber nach und setzen bspw. Zins- und Tilgungsleistungen aus.

Diese Aussagen betreffen die Situation am 16.04.2020 und sind nur eine Momentaufnahme.

Anzumerken bleibt, dass viele Unternehmen, denen jetzt der Umsatz wegbricht, nicht in der Lage sein werden, den Kapitaldienst für neu aufgenommene (Not-)Kredite zu leisten. Das betrifft die Betriebe, die den verlorenen Umsatz in der Zeit nach Corona nicht nachholen
können (bspw. Hotels, Gaststätten, Schausteller, Cateringbetriebe, Dienstleister aus dem Eventbereich etc.). Deren Margen sind in der Regel so gering, dass sie jedem Umsatz benötigen, um die bereits bestehenden finanziellen Verpflichtungen zu decken.

Auch gibt es einige Branchen, die von einer gut laufenden Saison abhängig sind. Sie wirtschaften i. d. R. für den Herbst und Winter vor. In diesen saisonabhängigen Branchen ist mit erheblichen Problemen zu rechnen. Ebenfalls sind Gründer in einer besonderen Situation, da sie noch keine nachhaltigen Betriebsergebnisse erzielt haben und somit nicht mit einem positiven Kreditentscheid der Hausbank rechnen können. Auch hier könnte es zu einer größeren Anzahl von Marktausstritten kommen.

Vor diesem komplexen Hintergrund sollte man auf eine Umkehr des Stimmungsbildes bzw. Situationsänderung vorbereitet sein. Wenn die Eckpunkte einer Förderung (zur Verfügung stehende Mittel, Zielgruppe, Höhe der Förderung pro Betrieb, Scoring-Verfahren, etc.) einvernehmlich beschlossen werden, könnte die wito innerhalb eines Tages eine Förderrichtlinie vorlegen.

Diese Eckpunkte wurden auch den Bürgermeistern am 16.04.20 vorgestellt. Die Bürgermeister beziehungsweise deren Vertreter sehen keine Notwendigkeit eigene Förderprogramme aufzulegen und sich mit dem Thema weiter zu beschäftigen.

Die Stadt Peine hat bekannter Weise zwischenzeitlich 10 Euro Gutscheine an die Bürger der Stadt Peine zur Stärkung der regionalen Wirtschaft ausgegeben.

Im Ergebnis besteht derzeit nicht die Absicht, dass seitens des Landkreises Peine ein Härtefall-Fonds einrichtet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
 

Anfrage - Zahlung von Tariflohn bei öffentlichen Aufträgen

18.11.2019

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,

ich bitte um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen:

Wird bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen darauf geachtet, dass die beauftragten Unternehmen ihre Mitarbeiter/innen nach Tariflohn bezahlen? Gibt es eine Vorgehensweise um sicherzustellen, dass nur Betriebe die nach Tariflohn zahlen bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden?

Antwort des Landkreises Peine auf die Anfrage von Dieter Samieske (Die LINKE) am 18.11.2019

Auf Ihre Anfrage bezüglich Zahlung von Tariflöhnen bei öffentlichen Aufträgen, möchte ich Ihnen wie folgt antworten.

Ihre Frage:
Gibt es eine Vorgehensweise um sicherzustellen, dass nur Betriebe die nach Tariflohn zahlen bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden.

Antwort:
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem geschätzten Nettoauftragswert von derzeit 10.000 Euro (ab 2020 - 20.000 Euro) findet das Niedersächsische Tariftreue- u. Vergabegesetz (NTVergG) Anwendung. Danach dürfen öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe „schriftlich erklären“ (sog.Tariftreueerklärung), bei der Ausführung des Auftrages ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetztes (Mi-LOG), dass entweder in Höhe der jeweils geltenden Branchenmindestlöhne (das sind die für verbindlich erklärten Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetzes so z. B. für das Bauhaupt- u. Baunebengewerbe, für das Reinigungsgewerbe u. a. mehr) zu zahlen, oder soweit dies nicht zutrifft, die Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes von derzeit 9,19 Euro/pro Stunde (zum 01. Jan. 2020 – 9,35 Euro) nicht unterschreiten (§4 NTVergG). Soweit bei der Auftragsausführung auch Nachunternehmen (Subunternehmer bzw. Unterauftragnehmer) eingesetzt werden, gelten die Tariftreuevorschriften auch für diese Unternehmen.
Der Auftragnehmer muss sich verpflichten auch seinen Nachunternehmen die Tariftreueerklärung dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Keine Arbeitnehmer/innen sind dagegen Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, einen freiwilligen Dienst ableistende, an einer Maßnahme der Arbeitsförderung Teilnehmende, Selbstständige u. Heimarbeiter/innen.

Für Aufträge über Lieferleistungen finden die Tariftreuevorschriften keine Anwendung. Dies ergibt sich daraus, dass Waren, die Gegenstand einer Lieferleistung sind, in aller Regel bereits hergestellt wurden und nicht explizit für den konkreten Auftrag angefertigt werden.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene finden ggf. repräsentative Tarifverträge Anwendung (Stand 18.07.2018).

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/servicestelle_zum_niedersachsischen_tariftreue_und_vergabegesetz_ntvergg/tariftreue_und_mindestentgelte/tariftreue--u-mindestentgelte-144704.html


Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im „Freigestellten Schülerverkehr", zählt nach einem Beschluss der VK Niedersachsen nicht zum öffentlichen Personenverkehr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Maßgeblich sind auch hier die bereits oben beschriebenen Vorgaben zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes, d.h. Beachtung des allgemeinen gesetzlichenMindestlohnes.


Ihre Frage:
Wird bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen darauf geachtet, dass die beauftragten Unternehmen ihre Mitarbeiter/innen nach Tariflohn bezahlen?

Antwort
Die öffentlichen Auftraggeber sind gehalten, Kontrollen durchzuführen, um zu überprüfen, ob die beauftragten Unternehmen sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf dieses Gesetz übernommenen vergaberechtlichen Verpflichtungen einhalten. Liegen den öffentlichen Auftraggebern Anhaltspunkte dafür vor, dass die sich aus den Erklärungen nach §4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 ergebenden Verpflichtungen nicht eingehalten werden, so sind sie zur Durchführung von Kontrollen verpflichtet. Zuständig für die Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes obliegen den Behörden der Bundeszollverwaltung. Von dort wird z.B. regelmäßig beim Landkreis Peine (FD 27-IWB) zur Vorbereitung von Kontrollen beauftragter Reinigungsfirmen angefragt. Gleichwohl ist auch der Landkreis Peine als öffentlicher Auftraggeber gehalten, vertragliche Kontrollen durchzuführen (§ 14 NTVergG).
 

Anfrage zu den möglichen Sondierungsgesprächen zwischen dem Klinikum Braunschweig und Peine zwecks Fusion

18.09.2019

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,

ich bitte um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen:

Gab oder gibt es konkrete Gespräche zwischen Verantwortlichen des Landkreises Peine und dem Klinikum Braunschweig über eine mögliche Fusion beider Häuser?

Gab oder gibt es Gespräche zwischen dem Landkreis Peine und politischen Gremien der Stadt Braunschweig zu diesem Thema?

Falls es Gespräche gab bitte ich um Informationen zu deren Inhalt.

Antwort des Landkreises Peine auf die Anfrage von Dieter Samieske (Die LINKE) am 25.09.2019

Betreff: Anfrage zu den möglichen Sondierungsgesprächen zwischen dem Klinikum Braunschweig und Peine zwecks Fusion

Sehr geehrter Herr Samieske,
Landrat Franz Einhaus hat mich gebeten, Ihnen auf Ihre Anfrage zu möglichen Sondierungsgesprächen zwischem dem Klinikum Braunschweig und der Kreisverwaltung zu anworten.
Es hat ein persönliches Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Ulrich Markurth, und Herrn Einhaus stattgefunden. Daraufhin hat Herr Markurth ein Schreiben an den Aufsichtsratsvorsitzenden der AKH-Gruppe, Celles Landrat Klaus Wiswe, geschickt. Darin wird das Interesse Braunschweigs und Peines, über die weiteren Entwicklungen bezüglich des Peiner Klinikums informiert zu werden, bekundet.
Konkrete Sondierungsgespräche in Bezug auf eine Übernahme des Klinikums Peine durch das Klinikum Braunschweig haben aufgrund der bislang fehlenden und für diese Gespräche dringend notwendigen Daten nicht stattgefunden.

Anfrage zu den Mängeln im öffentlichen Busverkehr

18.09.2019

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,

aufgrund der vielfach von Bürgern diskutierten Mängel und Gefahrenpunkte im ÖPNV des Landkreises Peine, wozu uns kürzlich ein besorgter Bürger schriftliche Dokumentationen mit erschreckenden Bildern (siehe Anhang) dazu übermittelte, stelle ich die folgende Anfrage:

Wurden seit der Sondersitzung zu dem Thema am 11.02.19 im Silberkamp Gymnasium Überprüfungen der dort von Fahrgästen, Schülern, Eltern sowie Lehrern beschriebenen katastrophalen Zustände vorgenommen?

Wurde die, wie in der besagten Sitzung von den Gästen und einigen Kreistagsabgeordneten angeregte zentrale Beschwerdestelle mittlerweile eingerichtet oder in Planung gegeben?

Ist es  dem Landkreis möglich, aufgrund der im Anhang beschriebenen Mängel mit möglicher Gefahr im Verzug, eine schnellstmögliche Überprüfung, sei es auch über andere Behörden anzuordnen, um dem Landkreis unangenehme Folgen nach einem möglichen Unfall durch die ihm bekannten Zustände zu vermeiden?

Antwort des Landkreises Peine auf die Anfrage von Dieter Samieske (Die LINKE) am 10.10.2019

Anfrage 1: Wurden seit der Sondersitzung zu dem Thema am 11.02.2019 im Gymnasium am Silberkamp Überprüfungen der dort von Fahrgästen, Schülern, Eltern sowie Lehrern beschriebenen katastrophalen Zustände vorgenommen?

Antwort: Die in der Sondersitzung am 11.02.2019 beschriebenen katastrophalen Zustände in der Schülerbeförderung bezogen sich im Wesentlichen auf die Einhaltung der Fahrpläne bzw. die pünktliche Erreichbarkeit der Schulen. Das beauftragte Verkehrsunternehmen hat daran anschließend Nachbesserungen am Fahrplan vorgenommen, so dass die angesprochenen Probleme ganz oder überwiegend behoben worden sind. Die anfangs massiv eingehenden Beschwerden haben mittlerweile ein übliches Niveau erreicht, wie es auch bei anderen Verkehrsunternehmen auftritt.

Anfrage 2: Wurde die, wie in der besagten Sitzung von den Gästen und einigen Kreisabgeordneten angeregte zentrale Beschwerdestelle mittlerweile eingerichtet oder in Planung gegeben?

Antwort: Als Resultat der Sondersitzung ist im Fachdienst Schule, Kultur und Sport u. a. eine spezielle E-Mailadresse für die Belange des Schülerverkehrs eingerichtet worden. Diese wird von Schulen, Schülern und Eltern genutzt. Im Fachdienst werden die eingehenden Beschwerden bearbeitet bzw. zur Bearbeitung weitergeleitet.

Anfrage 3: Ist es dem Landkreis möglich, aufgrund der im Anhang (Bildmaterial) beschriebenen Mängel mit möglicher Gefahr im Verzug, eine schnellstmögliche Überprüfung, sei es auch über andere Behörden anzuordnen, um dem Landkreis unangenehme Folgen nach einem möglichen Unfall durch die ihm bekannten Zustände zu vermeiden?

Antwort: Für Mängel, die in der Qualität der Beförderung liegen (z.B. fehlende Zielanzeigen an den eingesetzten Bussen) ist der Regionalverband Großraum Braunschweig Ansprechpartner. Dieser ist bereits über die vorliegenden Mängel informiert worden. Die Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge liegt jedoch nicht beim Regionalverband. Die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge obliegt der jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung und einer zusätzlichen Sicherheitsprüfung. Unabhängig davon wird selbstverständlich bei sicherheitsrelevanten Meldungen bzw. bei Bekanntwerden von entsprechenden Informationen der Regionalverband aufgefordert, gegenüber dem Busunternehmen tätig zu werden, mit dem Ziel, die Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten. In den geschilderten Fällen werden die beiden betroffenen Verkehrsunternehmen jetzt auch direkt angesprochen, um eine Beseitigung der dargestellten Mängel zu erreichen.

Anfrage zu Darlehen nach § 42 a SGB II, Stromsperren und Jahres-Einkommen

21.07.2019

Betrifft: Anfrage zu Darlehen nach § 42 a SGB II, Stromsperren und Jahres-Einkommen

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus, ich bitte um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele SGB II Empfänger im Landkreis Peine haben einen Antrag auf ein Darlehen nach § 42 a SGB II gestellt, wie viele Darlehen wurden gewährt?
  2. Welche Gründe wurden für die Beantragung der Darlehen genannt?
  3. Hat die Kreisverwaltung / Jobcenter Informationen über die Anzahl der Haushalte denen im Kreis Peine der Strom abgestellt wurde, wie viele Familien mit Kindern waren davon betroffen ?
  4. Wie viele Haushalte im Kreis Peine haben ein Jahres- Einkommen von weniger als 27620 Euro (Familie mit zwei Kindern) bzw. 13152 Euro (Alleinlebende)?

Ich bitte für die Punkte 1- 4 um die Vergleichszahlen der Jahre 2013 bis 2018.

Antwort des Landkreises Peine auf die Anfrage von Dieter Samieske (Die LINKE) vom 21.07.2019

Sehr geehrter Herr Samieske,
auf die an Herrn Landrat Einhaus gerichtete Anfrage antworte ich Ihnen zu den einzelnen
Fragestellungen wie folgt:

  1. Wie viele SGB II Empfänger im Landkreis Peine haben einen Antrag auf ein Darlehen nach § 42 a SGB II gestellt, wie viele Darlehen wurden gewährt?

Die Möglichkeit der darlehensweisen Gewährung von Leistungen ist an verschiedenen Stellen des SGB II normiert.
S 42a SGB II stellt dabei keine eigenständige Darlehensvorschrift dar, sondern regelt das Verfahren für Darlehen, wie Gewährung, Rückforderung, Aufrechnung usw. für alle Darlehen  nach dem SGB II
Folgende Darlehen nach dem SGB II sind möglich:
bei Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Sachmittel) (§ 16c Abs. 1 SGB II)
bei Instandhaltung und Reparatur von Wohneigentum (§ 22 Abs. 2 S. 2 SGB II)
für Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen, bei Instandhaltung und Reparatur von Wohneigentum (§ 22 Abs. 6 S. 3 SGB II)
bei Miet- oder Energieschulden und drohendem Wohnraumverlust (§ 22 Abs. 8 SGB II)
bei unabweisbaren Bedarfen für von den Regelbedarfen umfasste Bedarfe (§ 24 Abs. 1 SGB II)
bei zu erwartendem Einkommen das bis Ende des Bedarfsmonat zufließt (§ 24 Abs. 4 S.1 SGB II)
bei vorzeitigem Verbrauch einer einmaligen Einnahme (§ 24 Abs. 4 S. 2 SGB II)
bei nicht bereitem Vermögen oder bei besonderer Härte (§24 Abs. 5 SGB II)
Fälligkeit des Darlehens bei erfolgter Verwertung des Vermögens (§ 42 a Abs. 3 SGB II)
für Auszubildende in Härtefällen (§ 27 Abs. 3 S. 1 SGB II)
- Fälligkeit nach Beendigung der Ausbildung (§ 42a Abs. 5 SGB II)
- für den Monat der Aufnahme einer Ausbildung (§ 27 Abs. 3 S. 4 SGB II)
für vorfällige Leistungen (als besondere Form von Darlehen) auf die Leistungen des nächsten Monats in Höhe von bis zu 100 €je leistungsberechtigter Person (§ 42 Abs. 2 SGB II)
Alle Darlehen, mit Ausnahme der genannten Ausnahmen (Vermögen, Azubi-Darlehen) sind bereits während des Hilfebezuges fällig (§ 42a Abs. 5 SGB II)
Die Zahl der Empfänger innen von Leistungen nach dem SGB II die Darlehen beantragen wird nicht erfasst so dass keine Aussagen zur Anzahl der Darlehensanträge gemacht werden können. Der Statistik-Service der Bundesagentur kann hierzu ebenfalls keine Daten liefern, da aufgrund der hohen Fehlerquote die Daten nicht für eine amtliche Berichterstattung freigegeben sind.

2. Welche Gründe wurden für die Beantragung der Darlehen genannt?
 
Wie Frage 1.  Auch die Gründe wofür Darlehen nach dem SGB II beantragt werden, werden nicht erfasst.

3. Hat die Kreisverwaltung  / Jobcenter Informationen über die Anzahl der Haushalte denen im Kreis Peine der Strom abgestellt wurde, wie viele Familien mit Kindern waren davon betroffen?

Dem Fachdienst Arbeit liegen hierüber keine Erkenntnisse vor, da derartige Angaben nicht erfasst werden. Daten dazu könnten evtl. nur die Stromanbieter liefern.

4. Wie viele Haushalte im Kreis Peine haben ein Jahres-Einkommen von weniger als 27.620 Euro (Familien mit Kindern) bzw. 13.152 Euro (Alleinlebende)?

Dem Fachdienst Arbeit liegen hierzu keine statistischen Zahlen vor. Auch der Statistik-Service der Bundesagentur konnte hierzu keine Daten zur Verfügung stellen.
 

Antrag Seenotrettung

09.07.2019

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,

Der Kreistag möge beschließen: 

1. Der Kreistag Peine verurteilt jede Behinderung und Kriminalisierung der Seenotrettung.
2. Der Kreistag erklärt sich solidarisch mit der Initiative Seebrücke, der sich viele Städte, Kreise und Gemeinden angeschlossen haben (u.a. Berlin, Hannover, Hildesheim, Wolfenbüttel). In der Initiative wird zugesichert aus dem Mittelmeer Gerettete aufzunehmen.
3. Der Kreistag befürwortet ausdrücklich, dass sich der Kreis Peine zu einem „sicheren Hafen“ erklärt und bereit ist, für die Aufnahme, Unterbringung und den Aufenthalt von in Seenot geratenen Menschen entsprechende eigene Maßnahmen zu treffen. Da für die Zuweisung von Geflüchteten das Land Niedersachsen zuständig ist, soll es sich bei dem Beitrag des Landkreises Peine um einen symbolischen Akt im Rahmen der Möglichkeiten Landkreises, z.Bsp. die zur Verfügungstellung von Mitteln aus der Fundsachenversteigerung oder Ähnlichem, handeln.

Begründung: Unabhängig davon, wie man zur europäischen Grenzpolitik und zu den Verteilungsmechanismen von Geflüchteten innerhalb der EU steht und wie man Zuwanderung nach Europa und Deutschland bewertet: Keine Doktrin und kein politisches Konzept rechtfertigt es, das Retten von Menschen aus Seenot zu behindern.

Die Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot ist als Ausdruck der Menschlichkeit tief verankert in der jahrhundertealten maritimen Tradition und im internationalen Seerecht. Irrelevant ist dabei, ob die Notlage von den zu rettenden Personen „selbst und/ oder schuldhaft“ herbeigeführt wurde.

Wenn zivile Initiativen sich entschließen, Menschen vor dem sicheren Tod auf See zu retten, müssen sie unterstützt und dürfen nicht bestraft werden. Sie versuchen, eine Lücke zu füllen, die die Einschränkung staatlicher europäischer Seenotrettungsmissionen hinterlassen hat. Gleiches gilt für Handelsschiffe, die ihrer rechtlichen und humanitären Verpflichtung nachkommen.

Anfrage zu SGB II

Betrifft: Anfrage zu SGB 2
Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,
ich bitte um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele SGB 2 Empfänger gibt es im Landkreis Peine?
2. Wie viele gelten als Aufstocker?
3. Wie viele Sanktionen wurden ausgesprochen?
4. Wie viele Personen wurden mehrmals sanktioniert?
5. Listen Sie bitte die drei häufigsten Sanktionsarten auf.
6. Welche Initiativen ergreift das Jobcenter um die Zahlen zu senken?
7. Ich bitte um Vergleichszahlen 2017 / 2018.

Antwort des Landkreises Peine auf die Anfrage von Dieter Samieske (Die LINKE) vom 25.02.2019

Vorbemerkung:
Die Daten beziehen sich auf den Stand Januar 2019. Die Vorjahresmonatsdaten sind ggf. in Klammern dahinter gesetzt.


1. Wie viele SGB lI-Empfänger gibt es im Landkreis Peine?

9390 Personen (9886) beziehen je nach individuellem Bedarf SGB II-Leistungen vom Jobcenter des Landkreise Peine in Form von Arbeitslosengeld lI, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft sowie weitere nach dem SGB II mögliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus können unterschiedliche Leistungen zur Integration in das Erwerbsleben gewährt werden, die ebenfalls individuell beantragt, geprüft und entschieden werden.
6301 Personen davon sind, erwerbsfähige Leistungsberechtigte. 3089 Menschen gelten als "nicht erwerbsfähig" im Sinne des SGB II (z.B. Kinder unter 15 Jahren).

 

2. Wie viele gelten als Aufstocker?

Der Begriff „Aufstocker" wird im SGB II-Bereich mit zweifacher Bedeutung verwendet. Nachstehend werden beide  „Aufstocker-Typen" dargestellt.
90 Personen (92) erhalten Arbeitslosengeld-Leistungen nach dem SGB III (Leistungen der Agentur für Arbeit aus der Arbeitslosenversicherung). Da in diesen Fällen die Leistungen nach dem SGB IlI für die Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen erhalten die Menschen zzgl. der Angehörigen in ihrer Bedarfsgemeinschaft ergänzende bzw. aufstockende" Leistungen nach dem SGB II.
1853 Personen (1835) erhalten aufstockende Leistungen nach dem SGB II, während sie über Einkünfte aus Erwerbstätigkeit verfügen. Davon erhalten 1737 Personen (1708) Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit 1053 Menschen (1002) davon gehen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach, 684 Personen (706) arbeiten nicht sozialversicherungspflichtig 116 Menschen (127) gehen einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach, aus der sie Einkünfte i.S.d. SGB Il erzielen.
 

3. Wie viele Sanktionen wurden ausgesprochen?

Im Januar 2019 waren 290 Sanktionen (290) aktiv.

 

4. Wie viele Personen wurden mehrmals sanktioniert?

In den 290 laufenden Sanktionen sind 86 (87) für Personen enthalten, die wegen wiederholten sanktionsbewehrten Pflichtverstößen mehrfach sanktioniert werden mussten.



5. Listen Sie bitte die drei häufigsten Sanktionsarten auf

a. Das „Meldeversäumnis bei einem Maßnahmeträger“ (unentschuldigtes Fehlen) ist mit rd. 74% (80%) der weit häufigste Sanktionsgrund
b. Verschuldete „Pflichtverstöße gegen Eingliederungsvereinbarungen“ stellen mit rd. 20% (14%) den 2. häufigsten Grund dar
c. In rd. 3% (4%) der Fälle ist eine sachlich unbegründete Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder geförderten Arbeit Sanktionsgrund.
 
6. Welche Initiativen ergreift das Jobcenter um die Zahl der Sanktionen zu senken?

Im Rahmen des im SGB Il geltenden Grundprinzips des „Förderns und Forderns" werden die Leistungsberechtigten von Beginn an auf die „Spielregeln" umfassend hingewiesen und regelmäßig über rechtliche Konsequenzen bei fehlender Mitwirkung informiert. Es wird auch darüber informiert, dass gegen ausgesprochen Sanktionen der Rechtsweg (Widerspruch, Klage) offen steht, falls man sich ungerechtfertigt sanktioniert fühlt.
Der ganzheitliche und individuelle Beratungsansatz des Jobcenters beinhaltet bereits bei den ersten Gesprächen mit den Leistungsberechtigten auch Themen, die zu Pflichtverletzungen führen können. Die Menschen werden zu persönlichen Situationen und evtl. Problemlagen befragt, die sie behindern, Dinge zu tun, die man von ihnen erwartet. Das kann die eigene Gesundheit bzw. eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung sein, Süchte aller Art, Kinderbetreuungsbedarfe, die Pflege von Angehörigen, Verständigungsprobleme sprachlicher oder intellektueller Art, erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, drohende Wohnungslosigkeit, Beziehungsprobleme, Trennungssituationen u.v.m.

Bei der Beratung versuchen die Arbeitsvermittler*innen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu erreichen und auf die Bedürfnisse der Menschen individuell einzugehen, soweit dieses vernünftig und angemessen erscheint. Natürlich ist nicht jeder Versuch erfolgreich und erfordert ein Mindestmaß an Mitarbeit der Menschen. In einigen wenigen
Fällen akzeptieren Betroffene leider grundsätzlich keine Zusammenarbeit mit Mitarbeiter*innen des Jobcenters. Grund kann sein, dass diese Menschen den Staat und insbesondere die „Hartz IV-Behörden“ als Gegner betrachten, der den Menschen unsinnige
Maßnahmen aufzwingen will, die völlig sinnlos sind. Auch in diesen Fällen wird versucht, den Menschen den Sinn und Zwecke der Jobcenterarbeit oder Planung in Bezug auf die eigene Person plausibel zu erklären.
In Fällen, in denen der Gegner personifiziert und mit Namen eines/r Jobcentermitarbeiters*in benannt wird, folgen je nach Einzelfall und Eskalationsstufe Gespräche mit der Team-, Abteilungs- oder Fachdienstleitung, um deutlich zu machen, dass es stets um den Landkreis Peine als SGB Il-ausführende Behörde geht, und nicht um den Streit von 2 Privatpersonen. Im Streitfall - außer Widerspruchsverfahren kann es auch um ein Beschwerdeverfahren (Vorwürfe wegen persönlichem Fehlverhalten von Mitarbeitern*innen) gehen - wird im Rahmen Sachverhaltsprüfung geklärt, ob und ggf. welche Fehler oder Missverständnisse tatsächlich aufgetreten sind und wie diese im Einzelfall sowie auch grundsätzlich für die Zukunft behoben werden können.

Die Daten werden monatlich vom Jobcenter erhoben und bekanntgegeben. Die Monatsberichte inkl. Erläuterungen und Begriffserklärungen sind im Internet auf der Homepage des Landkreises abgelegt und können bei Bedarf dort nachgelesen und weiter differenziert werden:

https://www.landkreis-peine.de/Soziales-Bildung/ArbeitJobcenter/Ver%C3%B6ffentlichungen

 

Anfrage zum Einsatz von insektenfreundlicher Straßenbeleuchtung

An den Landrat des Kreises Peine

Betrifft: Anfrage zum Einsatz von insektenfreundlicher Straßenbeleuchtung
Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,
ich bitte um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wird beim Austausch der Leuchtmittel das Thema
Insektenfreundlichkeit betrachtet?

2. Gibt es eine Förderung vom Land für den Einsatz von
insektenfreundlicher Straßenbeleuchtung?

3. Wie viele insektenfreundliche Leuchtkörper wurden im Landkreis
Peine bislang eingesetzt (absolute Zahlen / prozentuale Anteile)?

Hintergrund:
In Mecklenburg-Vorpommern wurde im November 2018 eine Förderrichtlinie erlassen, nach der bei einer Umrüstung der Straßenbeleuchtung nur noch insektenfreundliche LED-Leuchtmittel mit einer Lichttemperatur unter 3.220 Kelvin und einer Wellenlänge unter 900 Nanometer gefördert werden. Empirischen Untersuchungen zufolge sollen Insekten von diesen Leuchtmitteln weniger stark angezogen werden.
Im niedersächsischen Landtag wurde von SPD und Grünen im Juni 2017 der Entschließungsantrag "Artensterben aufhalten - Insekten schützen" eingebracht. Dieser Antrag forderte die damalige Landesregierung (ebenfalls SPD und Grüne) u.a. auf, dass auf den Einsatz von Leuchtmitteln hinzuwirken sei, die auf Insekten weniger anziehend wirken.
 

Anfrage zu kreiseigenen Flächen

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,

ich bitte um zeitnahe Beantwortung der folgenden Frage:

Gibt es im Kreis Peine Grundstücke, die im Besitz des Landkreises befinden und als Bauerwartungsland ausgewiesen sind bzw. zu Bauerwartungsland werden.

Wenn ja, wie groß sind diese Flächen und wo befinden sie sich?

 

Antrag - Einführung eines kreisweiten bepfandeten Mehrwegbechers

An den Landrat des Kreises Peine

Herrn Franz Einhaus

Betrifft: Einführung eines kreisweiten bepfandeten Mehrwegbechers

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,

 

Hiermit beantrage ich die Einführung eines kreisweiten bepfandeten Mehrweg- „Peine - oder Eulen Bechers“.

Die Kreisverwaltung übernimmt die Einführung federführend und koordiniert diese gemeinsam mit dem Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetrieb (A+B) des Landkreises Peine und der PeineMarketing GmbH. Sie sucht aktiv Partner wie die Stadt Peine, die Gemeinden des Kreises, die Schulen, die Vereine, die ansässigen Bäckerei-, Gastronomie und Tankstellenbetriebe. Die Schulen sollen auf das Mehrwegsystem umstellen.

Bei der Einführung des Mehrwegbechers greift die Verwaltung auf Erfahrungen anderer Regionen und Städte wie z.B. Hannover und Freiburg zurück. Die Stadt Hannover führte gemeinsam mit dem kommunalen Entsorger aha den „Hannoccino ein.

Für eine Übergangszeit soll eine Umweltabgabe von 25 Cent je Einwegbecher erhoben werden.

Begründung:

Jedes Jahr werden in Deutschland 3 Milliarden Coffee to go –Einwegbecher in den Müll oder auf die Straße geschmissen. Dieses Müllaufkommen schadet der Umwelt und kostet Städten und Kommunen jedes Jahr viel Geld. Die Einwegbecher können nur äußerst aufwendig und auch nur zu einem kleinen Teil recycelt werden. Bei der Produktion kann kaum recyceltes Papier verwendet werden. Der Konsum von Einwegbechern setzt Wälder weltweit unter Druck.

Bundesweit versuchen Länderinitiativen Kommunen, Unternehmen und Umweltschutzverbände die Ressourcenverschwendung durch Wegwerfprodukte erheblich zu mindern. Der Landkreis Peine kann hier zusammen mit anderen Städten und Gemeinden eine Vorreiterrolle in einer rasanten Entwicklung einnehmen.

Die Einführung eines Mehrwegbechers durch die Gastronomie- und Bäckereibetriebe steht ihre Konkurrenz zueinander im Wege. Die Einführung durch eine neutrale Instanz gibt Hoffnung, dass viele Betriebe mitmachen. Die Kreisverwaltung ist hierfür prädestiniert.

Antwort des Landkreises Peine vom 18.07.2019:

Sehr geehrter Herr Samieske,

 entsprechend Ihrem Antrag ist das Thema in der Verwaltungsführung mit dem Auftrag an den Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetrieb (A+B) des Landkreises Peine weitergegeben worden, Kontakt mit der Peine Marketing GmbH aufzunehmen und zu eruieren, inwieweit nach dem Vorbild anderer Städte verfahren werden kann.
Seitens der Peine Marketing GmbH wird keine ausreichende Basis für die Einführung eines entsprechenden Modells gesehen, zumal die Innenstadt, für die die wesentliche Relevanz bei dem Thema besteht, vergleichsweise klein ist. Insofern fehlt für eine Umsetzung unter
der Federführung von A+B eine wichtige Partnerin.
Dennoch wird Ihre Initiative zum Anlass genommen, über Alternativen nachzudenken, wie dem Einsatz von Kunststoffen, z.B. durch Einwegverpackungen, Plastiktüten, Einwegbechern, etc. grundsätzlich entgegengetreten werden könnte. Entsprechende Überlegungen
sollen auch im Umweltausschuss diskutiert werden. Sie sind herzlich eingeladen, daran persönlich teilzunehmen. Anschließend soll Ihr Antrag abschließend behandelt werden.

Pressemeldung - Die bessere Lösung 0 €-Ticket zum Busfahren

1 € Schülerticket, Sozialticket oder wie von mir im Kreistag angesprochen ein 0 €-Ticket zum Busfahren. Wie soll die Zukunft, im innerstädtischen Busverkehr, in Peine aussehen? Gibt es für die Schüler und sozial Schwachen das günstige Ticket. Oder sollte nicht besser für alle Peiner Bürger das Busfahren umsonst sein? Die Umwelt würde es uns danken!

Der Hickhack in der SPD ob Schülerticket oder Sozialticket reißt Gräben auf.. Die Einen machen das und Landrat Einhaus möchte ein Schülerticket für 1 € pro Tag. CDU Kreistagsabgeordneter M. Kramer würde das 1 € Projekt unterstützen. Es scheint so richtig einig ist sich die SPD in dieser Sache nicht. BS, WF und SZ haben ein Sozialticket und in Peine wurde es im Kreistag abgelehnt (Antrag DIE LINKE). So lässt sich der Abwärtstrend der SPD nicht aufhalten.

Der Umbau des ÖPNV ist für DIE LINKE im Kreis Peine ist eine wichtige Säule zum Schutz von Mensch und Natur. Es sollten keine Kosten und Mühen gescheut werden um dies zu bewältigen.

Die beste Lösung ist das 0 €-Ticket zum Busfahren.

Machbarkeitsstudie zum Nulltarif im öffentlichen Busverkehr

22.02.2018

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,

Hiermit beantrage ich im Kreistag den folgenden Beschluss zu fassen:

Es ist eine Machbarkeitsstudie zum kostenfreien Busverkehr im Landkreis Peine zu erstellen.Die Studie soll die Punkte Gesundheit/Umwelt, Infrastruktur und  Kosten/Finanzierung beinhalten.

Begründung:

Ein fahrscheinloser Busverkehr führt bei guter Umsetzung dazu, dass der Autoverkehr abnimmt, was unter anderem Lärmverschmutzung, Luftverschmutzung und Staus entgegenwirkt und zu einer Verringerung der Unfallzahlen beiträgt.Die Kosten für Erhaltung der Infrastruktur(Straßenbau, Vorhaltung von Parkmöglichkeiten etc.) werden reduziert. Dazu kommen Einspareffekte durch wegfallende Kosten für Kontrollen und Ticketverkauf. Eine Umstrukturierung des Busverkehrs ist erforderlich (Verkürzung der Taktzeiten, mehr Lienen und Haltestellen) Es ist nötig die Qualitätsstandards zu verbessern (behindertengerechte Fahrzeuge, E-Fahrzeuge).  Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung (71 Prozent) wollen einen kostenfreien ÖPNV (aktuelle repräsentative Umfrage von infratest-dimap). Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung schätzt, dass bundesweit 37 Prozent der Kosten über Tickets finanziert werden, 63 Prozent über öffentliche Zuschüsse. Der Fahrschein ist also bereits hoch subventioniert.

Aus meiner Sicht ist der kostenfreie Busverkehr ein Schritt auf dem Weg das Recht auf Mobilität für alle zu verwirklichen. Das ist nicht nur aus sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Gründen sinnvoll, sondern auch in fünf Jahren machbar und gerecht finanzierbar.

Antrag auf Verzicht von Glyphosateinsatz auf kreiseigenen Flächen

26.01.2018

An den Landrat des Kreises Peine             

Herrn Franz Einhaus

Hiermit beantrage ich im Kreistag den folgenden Beschluss zu fassen:

1) Künftig wird in Verträge über die Verpachtung kreiseigener Flächen aufgenommen, dass auf den Flächen kein Glyphosat eingesetzt werden darf. Sowohl bei Neuverpachtungen als auch bei der Verlängerung auslaufender Pachtverträge wird der Glyphosatverzicht vertraglich festgelegt.

2) Der Kreis Peine verzichtet bei der Grünanlagenpflege sowie der Pflege von Wegen und Plätzen auch künftig auf den Einsatz von Glyphosat.

Begründung:

Es gibt Studien, die einen Zusammenhang zwischen chronischem Botulismus bei Tieren und Glyphosat in deren Futter darlegen. Auch Pflanzenkrankheiten werden mit Glyphosat in Zusammenhang gebracht. Datenanalysen haben ergeben, dass der Einsatz von Glyphosat Kreuzresistenzen mit Antibiotika hervorrufen kann, dass also Mikroorganismen, die resistent gegen Glyphosat werden, gleichzeitig auch Resistenzen gegen Antibiotika ausbilden. Es gibt Hinweise, dass Glyphosat und seine Abbauprodukte Neurotransmitter im Gehirn beeinflussen können, die für die Reizübertragung zwischen Nervenzellen zuständig sind.
(Quelle: https://www.topagrar.com/news/Acker-Agrarwetter-Ackernews-Witzenhausen-Professorin-warnt-vor-Risiken-von-Glyphosat-8887823.html
Der Wirkstoff Glyphosat steht außerdem nach seriösen Studien im Verdacht, krebserregend zu sein. Die WHO stuft den Wirkstoff als „wahrscheinlich krebserregend“ ein.

Nicht zuletzt entzieht die flächenweise vollständige Vernichtung von Wildpflanzen den Insekten einen erheblichen Teil ihres Nahrungsangebots und gefährdet so den Insektenbestand.

Auch wenn die Auswirkungen von Glyphosat noch nicht vollständig und endgültig erforscht sind, sind die bisherigen Erkenntnisse und Bedenken so gravierend, dass der Einsatz vom Glyphosat im Entscheidungsbereich des Kreises Peine unterbunden werden sollte.

 

Anfrage Kostenübernahme für Schulmaterial im Jobcenter Peine

18.12.2017

An den Landrat des Kreises Peine         

Herrn Franz Einhaus

ich bitte um zeitnahe und genaue Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wie viele Bezieher von Leistungen nach SGB II (HartzIV) erhalten vom Jobcenter

    Peine die Schulbedarfs-Pauschale?

2.Wird die Pauschale den bezugsberechtigten Personen direkt ausgezahlt oder

    müssen diese sie extra beantragen?

 

 

Anfrage zur Stellenbesetzung in Behörden und Verwaltung im Kreis Peine

11.12.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Einhaus,                                         

ich bitte um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Stellen sind zurzeit in Behörden und Verwaltung im Kreis Peine nicht besetzt?
  2. Trifft es zu das Stellen in Behörden und Verwaltung im Kreis Peine nicht besetzt werden können weil in den umliegenden Kreisen und Städten für vergleichbar qualifizierte Fachkräfte höhere Vergütungen gezahlt werden?
  3. Wie viele frisch ausgebildete bzw. angelernte Fachkräfte verlassen  innerhalb eines Jahres die Behörden und Verwaltung im Kreis Peine?

Antrag: Einführung eines Sozialtickets

27.03.2017

An den Landrat des Kreises Peine

Hiermit beantrage ich im Kreistag den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt mit dem ZGB und den beteiligten Verkehrsunternehmen Verhandlungen zur Einführung eines Sozialtickets für

-  Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende

    ["Arbeitslosengeld II"], inkl. AufstockerInnen)

 

-  Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei

    Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt)

 

-  sowie Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen.

 

Der Preis dieses Tickets hat sich an dem im Regelsatz für Mobilität vorgesehenen Budget von 26,44 Euro monatlich zu orientieren. Das Sozialticket soll daher nicht mehr als 27 Euro kosten.

Begründung:

Nach dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen  sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch  vom 22. Dezember 2016 mit Wirkung zum 01.01.2017 stehen Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII nur 32,90 Euro in der Position Verkehr zur Verfügung.

Aus dem Referenzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29.08.2016 wird deutlich, dass diese 32,90 Euro nicht nur für den ÖPNV zur Verfügung stehen, sondern in diesem Betrag auch der Kauf von Fahrrädern, die Reparatur von Fahrrädern, Reparatur, Wartung und Pflege von Fahrzeugen, ÖPNV, sowie Übernachtungskosten enthalten sind.

Für Verkehrsdienstleistungen ohne Übernachtung stehen Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII nur 26,44 Euro zur Verfügung.